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Abstrafung von Websites wegen Verwendung von Google Analytics?

Kann Google Websites wegen der Verwendung von Google Analytics abstrafen? Diese Frage stellen sich aktuell viele Nutzer*innen. Um die Frage direkt zu Beginn einmal zu beantworten: Nein. Laut John Müller, Senior Webmaster Trends Analyst bei Google, gebe es keine Abstrafung oder ein Penalty, wenn man Google Analytics verwendet. Das tweetete der Experte zumindest vor kurzem. Keine Abstrafung also, allerdings auch keine positive Sonderbehandlung, wenn Google-Produkte in der Suche verwendet werden. Als Beweis führte er seine eigene Website an, die einen Punktwert von 100 erreicht, trotz Verwendung von Google Analytics- denn Google verwende den Punktwert aus Lighthouse nicht für die Suche. Sie können also beruhigt sein. Allerdings könnten Skripte von Drittanbietern wie Google die Ladezeit der Website erhöhen.

Die Sorge einer Abstrafung ist jedoch berechtigt, denn laut einer Studie des Unternehmens und Analyse Tools „ahrefs“ wird fast jedes Unternehmen mindestens einmal im Laufe seines Weblebens einer Google Strafe ausgesetzt.

Basis einer solchen sogenannten Google Penalty (zu dt.: Strafe oder Abstrafung durch Google) sind die Google Webmaster Guidelines. Verstößt eine Website gegen eine dieser Richtlinien, ergreift Google entsprechende Maßnahmen. Das können Abstrafungen gegen die gesamte Domain sein, sich nur auf der Keyword-Ebene bewegen, in Bezug auf Verzeichnisse erhoben werden, gegen den Hostname oder direkt mehrere Seiten oder Domains betreffen, aber auch bis zu einem Ausschluss der Website aus dem Google Index führen.

Jetzt fragen Sie sich womöglich, ob Sie vielleicht schon einmal unwissentlich einen solchen Verstoß begangen haben. Denn woran erkennt man diese Abstrafungen überhaupt?

Grundsätzlich können die Strafen in zwei Kategorien eingeteilt werden. Solche, die manuell verhängt werden und solche, die automatisch verhängt werden. Erst genannte sind heutzutage eine Seltenheit geworden. Sie werden über die Google Search Console ausgesprochen und man hat die Möglichkeit, darauf zu reagieren. Sind diese Strafen erst einmal erkannt, so erholen sich die Rankings in der Regel schnell und man erhält sie nach 3-5 Tagen zurück.

Anders sieht es bei den automatisch verhängten Abstrafungen aus. Diese sind nämlich keine Strafen im eigentlichen Sinne und werden mit dem Google Algorithmus verhängt- bekannt zum Beispiel unter dem Google Penguin Penalty. Adressaten von Penguin sind schlechte, beziehungsweise toxische Links. Sie finden sofort Wirkung, sind aber auch schnell wieder beseitigt. Allerdings sind diese Strafen schwer zu erkennen, da man keine Benachrichtigung von Google darüber erhält und sie nur über die Rankings ersichtlich sind.

Wie man nun diese Strafen, wie zum Beispiel Filter, erkennt? Ein erstes Indiz können zurückgehende Besucherzahlen sein- die Sichtbarkeit leidet also. Aber die verschiedenen Filter haben auch unterschiedliche Auswirkungen. Adressiert eine Strafe beispielsweise einzelne Keywords, so verliert die Website für jene Keywords Positionen im Google Ranking, während andere Keywords davon unberührt bleiben.

Ein Grund dafür können sogenannte „Over-Optimized-Pages“ sein, also eine übermäßige Optimierung für Keywords. Aber auch schlechte Verlinkungen oder auch schlicht die Kombination aus beidem können zu einer Abstrafung führen.

Ebenfalls durch schlechte Verlinkungen herbeigeführt, wird diese Strafe: Verzeichnisse oder einzelne URLs werden unsichtbar.

Dabei können Abstrafungen im Google Ranking alle Unternehmen betreffen, die mit Google eine Kundenquelle haben, denn Direkteingaben einer URL sind seltener betroffen.

31. Mai 2021